Laufende Änderungen der AGBs bei Banken – was ändert sich ?

Alle Banken verweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn irgendein Vertragsabschluss zustande kommt. Die AGBs sind allgemein gültig und beinhalten eine Reihe an Regelungen bezüglich der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Unter anderem werden Kündigungsregelungen etc. aufgeführt, an die sich die Parteien zu halten haben.

Bei Vertragsabschluss muss der Bankkunde unterzeichnen, dass er über die AGBs informiert wurde bzw., dass sie ihm ausgehändigt wurden. In den meisten Filialbanken hängen die AGBs öffentlich aus, so dass die Kunden jederzeit nachlesen können, welche Regelungen darin enthalten sind. Nun gab es Änderungen in diesem Bereich. Alle Bankkunden haben in den letzten Wochen Post von ihrer Bank erhalten, in welcher auf die geänderten AGBs hingewiesen wurde. Insbesondere bei den Überweisungen ist nur absolute Sorgfalt des Kunden gefragt. Die Bankleitzahl und die Kontonummer werden beim Überweisen durch die Bank überprüft, der dazugehörige Name des Zahlungsempfängers wird nicht mehr abgeglichen.

Wem also ein Zahlendreher beim Ausfüllen der Überweisung unterläuft, dessen Überweisung geht an eine fremde Person, sofern die Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer existent ist. Stellt der Kunde den Fehler fest, ist er selbst dafür verantwortlich den Zahlungsempfänger ausfindig zu machen, um diesen zu bitten das Geld zurück zu überweisen. Für den Bankkunden ergibt sich also ein erhöhtes Risiko bei Unachtsamkeit. Auch beim Kartenverlust (EC-Karte) wurden verschärfte Regelungen getroffen, die den Kunden bei Verlust schlechter stellen und mitunter teuer zu stehen kommen, denn die Haftungsgrenze wurde auf 150 Euro festgelegt. Die neuen AGBs traten zum 31.10.2009 in Kraft und betreffen alle deutschen Banken. In diesem Zuge wurde eine Durchsetzung europäischer Zahlungsdienstrichtlinien angestrebt.


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